Das Erbrecht regelt was mit dem Eigentum oder anderen veräußerbaren Rechten für den Erbfall gilt. Um aufwändige Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern, ist es wichtig im Vorhinein ein Testament oder Erbvertrag abzuschließen.
Ebenso wichtig ist es dafür zu sorgen, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers vollzogen werden, um die Absicherung des „Letzten Willens“ gewährleisten zu können.
Daher stehe ich gerne für Sie zur Verfügung, um:
- Testamente oder Erbverträge zu gestalten und individuell zu beraten
- oder bei Angelegenheiten rund um die Vollstreckung eines Testaments, als Testamentsvollstrecker
- Gestaltung von Eheverträgen
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen