Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Sanktionen von Straftaten. Die anwaltliche Verteidigung beginnt dabei bereits vor der Einleitung polizeilicher Ermittlung bis hin zur Wahrnehmung der Interessen des Mandanten im Zwischen- sowie Hauptverfahren. Die Unterstützung wird weiterhin beim staatsanwaltlichen Vollstreckungsverfahren gewährleistet. Darüber hinaus berate ich auf dem Gebiet der Compliance.
Ich berate und verteidige Sie dabei vor allem in folgenden Streitigkeiten:
- Strafrechts- und Strafvollstreckungsverfahren in jedem Verfahrensabschnitt.
- Wahrnehmung von Interessen der Verletzten/Opfer als Nebenkläger
- Im internationalen Strafrecht, beispielsweise bei Erlass eines internationalen Haftbefehls