Strafrecht

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt die Sanktionen von Straftaten. Die anwaltliche Verteidigung beginnt dabei bereits vor der Einleitung polizeilicher Ermittlung bis hin zur Wahrnehmung der Interessen des Mandanten im Zwischen- sowie Hauptverfahren. Die Unterstützung wird weiterhin beim staatsanwaltlichen Vollstreckungsverfahren gewährleistet. Darüber hinaus berate ich auf dem Gebiet der Compliance.

Ich berate und verteidige Sie dabei vor allem in folgenden Streitigkeiten:

  • Strafrechts- und Strafvollstreckungsverfahren in jedem Verfahrensabschnitt.
  • Wahrnehmung von Interessen der Verletzten/Opfer als Nebenkläger
  • Im internationalen Strafrecht, beispielsweise bei Erlass eines internationalen Haftbefehls