Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten sind leichtere Gesetzesverstöße ohne kriminellen Inhalt, die mit einer Geldbuße geahndet werden und teilweise zusätzlich mit Fahrverboten.

Hierbei kann es sich beispielsweise um Verkehrsverstöße, Verstöße gegen Verwaltungsanordnungen von Behörden handeln.

Insbesondere Verstöße gegen das Verkehrsrecht können gleichermaßen eine Ordnungswidrigkeit wie auch eine Straftat darstellen. Erfasst sind hierbei sämtliche Streitigkeiten rund um den Individualverkehr, also sowohl das Verhalten im Verkehr selbst als auch bei Unfallfolgen sowie Erlangen von Erlaubnissen (Führerschein).

Ich berate und verteidige Sie vor allem in folgenden Streitigkeiten:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsmessungen
  • Entziehung der Fahrerlaubnis